Der "Hausrechtsparagraph" im Hinblick auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit
Zunächst einmal für den Laien kurz vorweg erklärt:
"Deklarativ" heißt übersetzt, daß etwas erklärt wird. Im englischen "to declare". Ich erkläre etwas ohne daß ich die Funktion oder Wirkung von etwas verändere. Hier die Rechtswirkung eines Paragraphen, Absatzes oder Artikels.
"Konstitutiv" ist das genaue Gegenteil. In diesem Fall findet eine Veränderung in der Rechtwirkung oder Funktion statt.
"Pseudodeklarativ" heißt demnach, daß ich einen eigentlich konstitutiven Paragraphen, Absatz oder Artikel als deklarativ bezeichne, um Kritiker zu beschwichtigen, sie auf eine falsche Fährte zu führen und die eigentliche Wahrheit zu verschleiern.
"Norm" ist nichts anderes als ein Paragraph, Absatz oder Artikel. Etwas zu "normieren" beschreibt den Akt, einen Sachverhalt in einem Paragraphen, Absatz oder Artikel festzuhalten.
"Rn." bedeutet Randnummer. Mit den Randnummern werden die Absätze praktisch gezählt um sie besser wiederfinden zu können.
Der "Hausrechtsparagraph" als pseudodeklarative Norm:
Im völligen Gegensatz zur Deklaration im Personenstand ist der "Hausrechtsparagraph" im § 6 Abs. 2 SBGG eben nicht rein deklaratorischer Natur – auch wenn Marco Buschmann dies beständig behauptet hat.
Der Paragraph erlaubt es Hausrechtsinhabern nun explizit, den Geschlechtseintrag zu ignorieren. Interessanterweise sind die Befugnisse des Hausrechts jedoch bereits im BGB (§§ 858 ff., 903, 1004) und GG (Art. 13 und Art. 14) umfassend abgeleitet. Dort ist nirgendwo das Thema "Geschlechtseintrag" erfasst. In der Rechtssprechung gilt: Was nicht explizit verboten oder eingeschränkt ist gilt als erlaubt.
Deklaratorische Verweisungen sind lediglich Hinweise auf andere Vorschriften, welche ohnehin nach der geltenden Rechtslage beachtet werden müssen. Sie fügen dem geltenden Recht nichts hinzu, sondern informieren nur über die bereits vorhandenen Vorschriften und machen sie leichter auffindbar.
Deklaratorische Verweisungen sind in aller Regel entbehrlich. Rechtsvorschriften sollen sich ihrer Funktion entsprechend auf echte Regelungen beschränken. Zusätzliche Informationen gehören in Leitfäden, Broschüren und Kommentare.
Ist im Einzelfall eine deklaratorische Verweisung gerechtfertigt, sollte bei der Formulierung deutlich werden, dass es sich um eine zusätzliche Information und nicht etwa um eine Geltungsanordnung handelt; Formulierungen mit „gelten“ sollten vermieden werden (vgl. Rn. 85).
Konstitutive Verweisungen zeichnen sich – im Gegensatz zu deklaratorischen Ver-
weisungen – dadurch aus, dass die Ausgangsnorm ohne den Inhalt des Bezugstextes
unvollkommen ist. Der Regelungsinhalt der Ausgangsnorm lässt sich nur erfassen,
wenn man die Bezugsnorm mitliest, d. h. der Bezugstext ist Teil der Ausgangsnorm.
Konstitutive Verweisungen können ganz unterschiedliche Funktionen erfüllen, die
durch unterschiedliche Formulierungen ausgedrückt werden.
In der rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung (vgl. Rechtssatzverfassungsbeschwerde unter
https://hausrechtsparagraph-klage.de Abschnitt C)
wird dieser legislative Kunstgriff als "Pseudodeklarative Normsetzung" entlarvt. Die Behauptung des rein deklarativen Charakters fungiert als Trojanisches Pferd, um eine in Wahrheit rechtsändernde Norm einzuführen.
Daraus ergibt sich für die Argumentation des BMJ ein unauflösbarer Widerspruch:
Entweder es ändert sich rechtlich durch das SBGG tatsächlich nichts – dann verstoßen die Verfasser mit dem "Hausrechtsparagraphen" massiv gegen das eigene rechtsförmliche Vermeidungsgebot für Doppelregelungen (Rn. 9 / Rn. 493), da das Hausrecht bereits im BGB und GG umfassend hergeleitet ist.
Oder der Paragraph wurde handwerklich rechtmäßig eingefügt – dann muss er zwingend eine inhaltliche Neuregelung (also eine konstitutive Wirkung) darstellen. - Er räumt dem Hausrechtsinhaber also verdeckt eine neue Befugnis ein, die er vorher, im Konflikt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so schlichtweg nicht hatte. Die angeblich harmlose "Klarstellung" entpuppt sich als normative Erschleichung, die den Diskriminierungsschutz faktisch aushöhlt.
Angelegt am: 12.04.2026

