Autor: bea
« am: 23.Jul 2009, 00:26 »"vor Gericht als psychische Störung oder zumindest als Nachteil gesehen"Da hast Du vollkommen recht.
So etwas stellt bereits eine Diskriminierung dar und ist somit gerichtlich anfechtbar und bestimmt nicht dem "Zum Wohle des Kindes".
In der Realität passiert es aber durchaus, dass "zum Wohle des Kindes" sogar das Umgangsrecht beschnitten wird. Um genau diese Gefahr ging es bei dem Beispiel von vor ein paar Jahren auch noch, und ich fürchte, die Geschichte ist noch nicht ausgestanden (auch wenn ich den aktuellen Stand nicht kenne).
