Autor: Michela
« am: 24.Aug 2010, 09:02 »Amtliche Ausweisdokumente (Perso, Führerschein...) müssen nach der VÄ geändert werden.
Dei Sozialversicherungsnummer und das Geschlechtskürzel im Reisepass dürfen auf Antrag geändert werden.
Wegen des Geldwäschegesetzes muss der Name in Konten, Bankverbindungen usw. geändert werden.
Alles andere passiert nur auf Wunsch der Betroffenen. (@Gollum: Du wirst keine andere Person, sondern bekommst nur einen anderen Namen!) Die alten Zeugnisse bleiben auch mit dem alten Namen gültig, es sieht eben nur blöde aus, sich mit altem Zeugnis und Gerichtsbescheid zu bewerben.
Wie es bei mir lief:
Das Abiturzeignis bekam ich gemäß Wunsch auf einem aktuellen Formular rückdatiert ohne Kennzeichnung "Zweitschrift". Wer genau hinguckt, sieht im Kleingedruckten jetzt zwei Fehler: Es wird ein Schulgesetz von 1998 zitiert, und die Schule hat in der Anschrift eine 5-stellige Postleitzahl. Beides gab es damals noch nicht.
Das Vordiplomzeugnis der Uni wurde eine Zweitschrift, weil das alte Papier und die passenden Stempel nicht mehr existierten.
Beim Diplom der FH haben sie sich richtig Mühe gegeben, im Keller Reste der alten Formulare gefunden, sogar das alte Prägesiegel. Nur an 2 Stellen, wo eigentlich der Fachbereichsstempel hingehört, mussten sie den allgemeinen Hochschulstempel nehmen, weil der Fachbereich einschließlich aller Stempel längst Geschichte ist -> Bätschäläär.
Fazit: Die Hochschulen müssen zumindest Zweitschriften auf den neuen Namen ausstellen. Zaubern können sie nicht.
Dei Sozialversicherungsnummer und das Geschlechtskürzel im Reisepass dürfen auf Antrag geändert werden.
Wegen des Geldwäschegesetzes muss der Name in Konten, Bankverbindungen usw. geändert werden.
Alles andere passiert nur auf Wunsch der Betroffenen. (@Gollum: Du wirst keine andere Person, sondern bekommst nur einen anderen Namen!) Die alten Zeugnisse bleiben auch mit dem alten Namen gültig, es sieht eben nur blöde aus, sich mit altem Zeugnis und Gerichtsbescheid zu bewerben.

Wie es bei mir lief:
Das Abiturzeignis bekam ich gemäß Wunsch auf einem aktuellen Formular rückdatiert ohne Kennzeichnung "Zweitschrift". Wer genau hinguckt, sieht im Kleingedruckten jetzt zwei Fehler: Es wird ein Schulgesetz von 1998 zitiert, und die Schule hat in der Anschrift eine 5-stellige Postleitzahl. Beides gab es damals noch nicht.
Das Vordiplomzeugnis der Uni wurde eine Zweitschrift, weil das alte Papier und die passenden Stempel nicht mehr existierten.
Beim Diplom der FH haben sie sich richtig Mühe gegeben, im Keller Reste der alten Formulare gefunden, sogar das alte Prägesiegel. Nur an 2 Stellen, wo eigentlich der Fachbereichsstempel hingehört, mussten sie den allgemeinen Hochschulstempel nehmen, weil der Fachbereich einschließlich aller Stempel längst Geschichte ist -> Bätschäläär.
Fazit: Die Hochschulen müssen zumindest Zweitschriften auf den neuen Namen ausstellen. Zaubern können sie nicht.