Transsexualität-NIBD

Wissenschaft, Veröffentlichungen, Medien & Co => Allgemeines => Thema gestartet von: bea am 23.Okt 2009, 03:04

Titel: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 23.Okt 2009, 03:04
Im Juni 2009 setzte der Bundestag eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts um. Eine grundlegende Reform wurde hingegen
in diese Legislaturperiode verschoben.

Was erwartet uns? Ein Fortschritt oder eine Verschlimmerung?

Wie sollte eine Reform aussehen? Sollte das Transsexuellen-Gesetz ganz
abgeschafft werden?

Fachleute vom G-Institut stellen sich den Fragen der interessierten
Öffentlichkeit:

Deborah Reinert, Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt
(Rechtsanwältin)

Dr. Beate Ritzert, Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt

Wann: Donnerstag, den 19.11.2009, 20:00 Uhr s.t., Eintritt frei

Wo: Hauptgebäude der Universität Bonn, Regina-Pacis-Weg, Hörsaal III
Titel: Geschlechtliche Vielfalt
Beitrag von: Bärbel am 23.Okt 2009, 12:50
Hallo Zusammen,

kann mir irgendwer erklären, was das TSG mit geschlechtlicher Vielfalt zu tun hat?
Irgendwie habe ich immer mehr den Eindruck, dass alle möglichen Gruppen und
Neigungen unter dem Begriff Transsexuell fallen wollen.

Das wird ja alles noch fürchterlich Interessant werden in den nächsten Jahren.
...Was erwartet uns? Ein Fortschritt oder eine Verschlimmerung?

Wie sollte eine Reform aussehen? Sollte das Transsexuellen-Gesetz ganz
abgeschafft werden?...
Wie sind denn Eure Vorschläge und Gedanken dazu? Ich halte das TSG
für sehr vernünftig, Grenzen würde ich in der Höhe der beiden Gutachten
von z.B. dreihundert Euro ziehen und darum als drittes Indiz die Diagnose
des begleitenden Therapeuten hinzuziehen. Und natürlich nach eine VÄ
im Land nur noch zwei Arzt Atteste für die PÄ.

Liebe Grüße
Bärbel
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 23.Okt 2009, 14:46
Wirf mal einen Blick auf www.main-ts.de/?TS-POLITIK - da findest Du eine Dokumentation der Gesetzgebungsinitiative aus dem letzten Frühjahr und der Anhörung vor dem Innenausschuss Ende Februar 2007 einschließlich der darin enthaltenen Positionspapiere (ich gehör(t?)e mit zum AK Transsexualität NRW).

Übrigens geht es in der Veranstaltung nicht um die Proklamation einer einzigen Lösung, sondern um eine Diskussion des Für und Wider unterschiedlicher Ansätze.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Michela am 23.Okt 2009, 22:02
Hallo Gollum,

nein - bei mir eckst Du nicht an mit solchen Meinungen. Ich habe es nur inzwischen aufgegeben, in diversen Foren wieder und wieder drüber zu diskutieren. Meinetwegen sollte jeder sich nennen wie er mag, die VÄ könnte durch eine aufwandsentschädigende Gebühr ersetzt werden. Warum muss man "krank" sein, um einen anderen Namen zu wollen? Mir fallen da einige Leute ein, die gerne ihre lustigen Namen los würden. Auch das ganze Ehe-Theater könnte man sich schenken, wenn die Homo-Ehe gleichberechtigt zur Hetero-Ehe eingeführt würde.

Kaum hätten wir eine halbwegs liberale Republik, müsste man sich im TSG++ nur noch um die "Kleinigkeit" kümmern, ob und wieviel Geschlechtsangleichung für eine PÄ nötig sein soll.

Und den ganzen Medizinkram würde ich überhaupt aus dem TSG++ rauslassen. Die Gutachten sollen die Krankenkassen und/oder Operateure nach medizinischen Kriterien fordern, wie bei jeder anderen vom Standard abweichenden Krankheit auch. Was geht den Staat das an?

Liebe Grüße, Michela
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 24.Okt 2009, 03:08
Gollum,

im Prinzip kann ich Deinem Beitrag zustimmen - mit einer kleinen Korrektur:
Es gibt keine Bindung der Passänderung an die OP. Die VÄ reicht für das F im Pass.

Beate,
Ich weiss nicht ob der Name "Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt" so glücklich gewählt worden ist. Klingt für mich ein bisschen wie die deutsche Umschreibung von "queer institute". Ich kenne viele TS, die mit der Dualität der Geschlechter sehr zufrieden sind (müssen zwar einmal übern Zaun klettern, aber dann sind sie froh dass da ein Zaun ist). Andererseits gibt es sicher auch jede Menge Menschen, die nicht transsexuell sind und dennoch aus verschiedenen Gründen für eine geschlechtliche Vielfalt eintreten. - Wen vertritt das Institut?
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Michela am 24.Okt 2009, 12:16
Andererseits gibt es sicher auch jede Menge Menschen, die nicht transsexuell sind und dennoch aus verschiedenen Gründen für eine geschlechtliche Vielfalt eintreten.

Genau deshalb liebe ich solche Diskussionen über alle Maßen! >:(

Eure Michela
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 24.Okt 2009, 13:08
... ob der Name "Institut zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt" so glücklich gewählt ...
die Namensgebung mag ich nicht diskutieren, besonders, weil ich nicht von Anfang an dabei war. Wichtiger sind die Inhalte. Und da geht es in allererster Linie um eine fachlich kompetente Lobbypolitik für Transsexuelle, vielleicht ein wenig losgelöst von dem strikt dualistischen Ansatz.

Realistischerweise gehe ich ohnehin davon aus, dass sich die Bezeichnung "G-Institut"  losgelöst vom Untertitel mehr oder weniger verselbständigen wird.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 24.Okt 2009, 13:14
Andererseits gibt es sicher auch jede Menge Menschen, die nicht transsexuell sind und dennoch aus verschiedenen Gründen für eine geschlechtliche Vielfalt eintreten.
Genau deshalb liebe ich solche Diskussionen über alle Maßen!
Und genau deswegen mag ich viele erweiternde Ansätze nicht, weil unter dem Mantel Transsexualität alle möglichen menschlichen Lebensansätze versteckt werden sollen.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 24.Okt 2009, 13:22
Führt das jetzt nicht ein wenig arg weit weg vom Thema? Haben wir nicht bereits mehrere Threads, in denen Dein Aspekt andiskutiert worden ist? Warum  nicht dort mit ensprechendem Bezug fortsetzen?
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 24.Okt 2009, 16:16
Führt das jetzt nicht ein wenig arg weit weg vom Thema? Haben wir nicht bereits mehrere Threads, in denen Dein Aspekt andiskutiert worden ist? Warum  nicht dort mit ensprechendem Bezug fortsetzen?
Liebe Beate,

danke für diese ehrliche Stellungnahme. Der Sinn meiner Beträge war nur die Fragestellung oder die Bewusstwerdung, wer denn nun unter das Transsexuellengesetz fällt und in Zukunft fallen soll. Da sehe ich durchaus sehr viele Möglichkeiten und Wege.

Als ich gestern bei uns im Lions Club mit einer Richterin diskutierte, kamen ein paar Zahlen zum Thema. Es gibt in ihrem Gerichtsbezirk mit ca. 2 Millionen Einwohnern seit einigen Jahren ziemlich stabil durchschnittlich 50 Fälle von VÄ bzw. VÄ mit PÄ im Jahr nach dem TSG.

Wenn ich dagegen die immer wieder in den Raum geworfenen Zahlen von 10% Menschen höre, die in irgendeiner Weise zwischen den eindeutigen traditionellen Geschlechtsrollen leben, dann sind die im klassischen Sinne Transsexuellen in der Tat eine völlig untergeordnete kleine Gruppe, die in Foren einen ziemlich schweren Stand gegen über einer erdrückenden Mehrheit haben. Die Interessen dieser Mehrzeit sind natürlich genauso wichtig und genauso bedeutend und werden aktuell gesetzlich nicht berücksichtigt.

Mich interessiert das Thema eigentlich nicht weiter, ich bin seid Abschluss der medizinischen Behandlungen und juristischen Veränderungen eine ganz normale Frau geworden. Was sich da nun aus dem TSG entwickelt, wer da wann alles wie einfach machen kann oder darf hat auf mein Leben keinen Einfluss mehr. Von daher kann und werde ich mich da jetzt auch zurückhalten mit meiner Meinung.

Viel Freude auf dem Weg in eine juristisch anerkannte bunte Gesellschaft und hoffentlich bekommen alle die Nische, die sie suchen ohne dabei diskriminiert zu werden. Ich selber akzeptiere jeden Lebensentwurf und hoffe nur, die Menschen werden mit ihrer eigenen Wahl glücklich.

Liebe Grüße
Bärbel 
Titel: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: selfmademan am 24.Okt 2009, 16:17
Back to topic please!

Achtung wird seeehr lang!

Ich bin für eine Reform und die erst kürzlich gemachten Urteile müssen Niederschlag ins gedruckte und veröffentlichte TSG finden.

Positiv (bereits geschehen): Scheidungszwang wurde aufgehoben.

Positiv (bereits geschehen): Eingang in die Ehe / Lebenspartnerschaft mit noch altem Personenstand aber VÄ, die dann nun nicht mehr aberkannt wird. - Sexuelle Orientierung und die Veramtlichung der gegenseitigen Liebe hat nun wirklich keinen Einfluß auf eine Änderung der Geschlechtsidentität.

Negativ (daran muß endlich mal geabreitet werden!): Ungleichbehandlung in Sachen GA-OP. Bei FzM reicht die "Kastrierung" für die PÄ, bei MzF wird regelmäßig "Flachland" verlangt. - Die OP's da unten sind nunmal kein Pappenstiel!

Ich zitiere mal aus einem anderen Forum. (Sorry, mache ich normalerweise nicht, aber ich denke, das bringt den Fokus wieder auf die eigentliche Diskussion)

Zitat
Was den Entwurf betrifft, sind über die angemahnten Änderungen des BVerGs eher gute Absichten als gute Ausführung zu erkennen, ehrlich gesagt.
Abschnitt 1
- Erweiterung auf manche Ausländer, schon durch BVerG erreicht.
- Die Voraussetzung wurde hochgesetzt von "mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird", was heute schon jeder Gutachter nur mit Zahnschmerzen unterschreibt, auf "unumkehrbar". Verschlechterung.
- Das fachärztliche Zeugnis klingt gut, aber das "optionale" Gutachten macht das mehr als zunichte. Grade in den "Hotspots" wird es nämlich damit so laufen: Das Gutachten wird immer eingeholt, und wenn es negativ ist, steht dem in keinem Falle mehr ein positives gegenüber, was heute noch öfters der Fall ist. Also eine Verschlechterung.
- Minderjährige brauchen nicht nur die Zustimmung der Eltern, sondern auch noch die Zustimmung des Familiengerichts. Verschlechterung.
- Wie bereits gesagt, ein unwilliger Ehe- oder Lebenspartner kann sich jetzt sowohl Vornamens- als auch Personenstandsänderung einmischen. Verschlechterung.
- Vorläufige Bescheinigung, wie nett. Wie wäre es, wenn die Verfahren schneller würden, etwa, indem sie zum Standesamt wandern. Kosmetische Verbesserung.
- Recht auf Anrede, schon durch Urteil erreicht
Abschnitt 2
- Leichte Verbesserung bei der Forderung nach körperlicher Anpassung. Zwangsläufig, da das BVerG ja schon klar gemacht hatte, wie es in einem entsprechenden Fall entscheiden würde.
- Partner- und Gutachterproblem hier auch nochmal explizit.

Zusammengefasst:
Eine mittelprächtige Verbesserung, die auch problemlos per BVerG erreichbar gewesen wäre, wie dieser schon lange ankündigte. Der Kastrationszwang bleibt.
Zwei Verbesserungen, die bereits durch Urteil gültig waren.
Eine Verbesserung, die mit "kosmetisch" noch schmeichelhaft umschrieben ist, die Bescheinigung.
Dafür drei massive Verschlechterungen.
Erst gar nicht angegangen wurde die Problematik F64.0; mit anderen Worten, das Problem, wenn man nicht "richtig TS" ist, bleibt, ebenso wie der dadurch bestehende Ausschluß von IS vom TSG.

Anmerkung: IS haben im TSG nichts verloren. Besser wäre es, das Verfahren für IS ebenfalls, aber separat, zu verbessern.

Hier das Anschreiben vom Bundesministerium des Inneren:
http://www.dgti.org/download/090408_Verbaendebeteiligung_TSRRG-E_R.pdf

Der Gesetzentwurf:
http://www.dgti.org/download/090407_TSRRG-E.pdf

Zitat
a) die Grosse Koalition wird kein reformiertes TSG verabschieden:

"Die Entscheidung über weitere Änderungen im Transsexuellenrecht bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten." ... "Angesichts der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode sind weitere Änderungen, die über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen, nicht mehr möglich."

Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613157.pdf

b) als erste Fraktion haben die Grünen einen eigenen TSG-Entwurf veröffentlicht, der die menschenrechtliche Situation transsexueller Menschen umfassend berücksichtig - und damit auch internationale Abkommen (CEDAW) und die Yogyakarta-Prinzipien vollständig berücksichtigt:

Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613154.pdf

Hauptmerkmal ist der komplette Verzicht auf psychiatrische Gutachten für die Vornamens- und Personenstandsänderung und die Ansiedelung des Verfahrens bei den Standesämtern. Etwas, was von vielen Gruppen so gefordert wurde, u.a. auch von ATME e.V. , dem Arbeitskreis TS NRW und TGNB / TRIQ Berlin.

Zitat
EU-Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg kritisiert Zwangssterilisationen

Gesetzliche Regelungen, die transsexuelle Menschen dazu zwingen, sich zwangssterilisieren zu lassen, um per Gesetz rechtlich anerkannt zu werden, sind ein klarer Verstoss gegen die von der EU geforderte körperliche Unversehrtheit einer Person. Dies machte Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates in einer Stellungnahme vom 29. Juli 2009 klar. Damit verstösst das von CDU und SPD jüngst einer Minimalreform unterzogene Transsexuellengesetz gegen europäisches Recht.

"Es ist besorgniserregend, dass transsexuelle Menschen die einzige Gruppe in Europa zu sein scheint, die sich einer gesetzlich vorgeschriebenen, vom Staat erzwungenen Sterlisationspraxis unterziehen muss."

Staaten, die körperliche Massnahmen für die rechtliche Anerkennung des Geschlechtes verlangen, würden laut Hammarberg zudem transsexuellen Menschen das Recht auf Gründung einer Familie verwehren. Transsexuelle Menschen seien auf Grund der zum Teil langwierigen Prozeduren von Vornamens- und Personenstandsänderung zudem davon betroffen, dass sie für einen langen Zeitraum in ihrem Leben von einer gleichwertigen und vollen Anteilnahme am kulturellen Leben, schulischer Ausbildung oder vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären. Sogar nach einer Änderung der Papiere gebe es in vielen Staaten Probleme bei der Anerkennung ihres Geschlechtes, wie z.B. bei Behandlungen durch die Polizei oder im Medizinwesen.

Hammarberg nimmt in seiner Stellungnahme zudem Kritik vieler Transsexuellen- und Transgenderorganisationen auf, welche die medizinische Klassifikation von Transsexualität als "psychische Störung" als Kernproblem und Grundlage für weitere Transphobie sehen.

"Solche Klassifikationen können ein Hindernis sein, wenn es um die Anerkennung von Menschenrechten für Transgender Personen geht, insbesondere im Zusammenhang mit der vollständigen Rechtsfähigkeit oder medizinischer Behandlung."

Gesetzliche oder medizinische Regelungen, die bestimmte Behandlungsschritte für eine geschlechtliche Anerkennung voraussetzen, wie psychologische Gutachten über Kindheitserfahrungen, sexuelle Orientierung oder Kleidungsgeschmack seien höchst fragwürdig.

Damit teilt Thomas Hammarberg eine grosse Rüge an die Transsexuellenrechts-Politik der grossen Koalition aus, die bisher notwendige Reformen der rechtlichen und medizinischen Behandlungssituation in den letzten Jahren nicht umgesetzt hat. Heute wissen wir: Deutsche Regelungen wie das Transsexuellengesetz verstossen ebenso gegen europäische Menschenrechtsgrundsätze, wie so manch medizinische Behandlung. Danke Herr Hammarberg, dass sie die Forderungen von ATME e.V. so gut auf den Punkt bringen.

Anhang

Links:

Stellungnahme von Thomas Hammarberg im Original-Text
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1476365&Site=CommDH&BackColorInternet=FEC65B&BackColorIntranet=FEC65B&BackColorLogged=FFC679

(oder hier: http://mut23.de/texte/CommissionerJuli09.pdf)
Yogyakarta-Prinzipien
http://mut23.org/texte/Yogyakarta-Prinzipien.pdf
Stellungnahme von ATME e.V. zu Zwangssterilisationen an transsexuellen Menschen
http://mut23.de/texte/Stellungnahme_BMI-ATME_final.pdf
8 Forderungen von ATME e.V:
http://atme-ev.de/images/texte/Materialien/8_punkte_okt_o8.pdf

Um die gleichen Menschenrechte auch für transsexuelle Menschen zu gewährleisten fordert der Menschenrechtskommissar des Europarates folgende Punkte umzusetzen:

1. Das Einrichten internationaler Menschenrechtsstandards ohne Diskriminierung, und das ausdrückliche Verbot von Diskriminierung auf Grund der Geschlechtsidentität in nationalen Antidiskriminierungsgesetzen. Die nationalen Regelungen sollen sich nach den Yogyakarta-Prinzipien richten.

2. Die Einführung von "Hassverbrechens"-Gesetzen, die besonderen Schutz für transsexuellen Menschen vor transphobischen Verbrechen und Zwischenfällen darstellen.

3. Die Entwicklung rascher und transparenter Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung.

4. Das Verbot von Zwangssterilisationen und anderer medizinischer Pflichtmassnahmen als Voraussetzung das Geschlecht eines Menschen vor Gesetz anzuerkennen.

5. Das Zurverfügungstellen geschlechtsangleichender medizinischer Massnahmen, wie Hormontherpaie, Chirurgie und psychischer Begleitung und Sicherstellung, dass diese durch die Krankenkassen übernommen werden.

6. Das Beenden jeglicher Regelung, die das Recht einer transsexuellen Person einschränken würde, nach einer Änderung des Geschlechtseintrages weiter verheiratet zu bleiben.

7. Das Erlassen von Regelungen, die Diskriminierungen bekämpfen können, die transsexuelle Menschen auf dem Arbeitsmarkt, in Ausbildung oder im Gesundheitswesen heute noch erleben.

8. Das Einbeziehen von transsexuellen Menschen und ihrer Organisationen, wenn es um die Änderungen von Gesetzen und rechtlichen Regelungen geht, die sie betreffen.

9. Das Durchführen von Trainings- und Aufklärungsprogrammen rund um Menschenrechte um die Diskriminierung auf Grund von Geschlechtsidentität zu verhindern, genauso wie Bewusstseinsbildung.

10. Das Anbieten von Trainingsprogrammen für Ärzte und Mediziner (Von Psychologen und Psychiatern bis hin zu Allgemeinmedizinern), damit die Bedürfnisse und Rechte von transsexuellen Menschen ebenso respektiert werden, wie ihre Würde.

11. Die Berücksichtigung von Anliegen transsexueller Menschen in den Aktivitäten der Gleichstellungspolitik und nationalen Menschenrechtsstrukturen.

12. Die Entwicklung von Forschungsprogrammen um Daten über die Menschenrechtssituation transsexueller Menschen besser erfassen zu können, die Diskriminierungen und Intoleranz, die transsexuelle Menschen erfahren, immer aber mit dem Schutz vor dem Personlichkeitsrecht.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 02:53
Najut, dann komme ich mal zum Thema zurück und stimme dafür das TSG nicht ersatzlos abzuschaffen und hoffe das meine Stimme erhört wird.

(ich hatte keinesfalls vor hier vom Thema abzuweichen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass mM nach bereits mit dem Namen des veranstaltenden Instituts gewisse Weichen für die Diskussion gestellt werden.)

Meine persönliche Meinung zu allen einzelnen Punkten hier zu erläutern sprengt für mich den Rahmen. - Aber nichts gegen die, die das können und denen es weiterhilft.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 12:03
Meine ganz einfachen Vereinfacherungswünsche:

- TSG genauso belassen, wie es ist und weiterhin eine Beschränkung auf Transsexuelle.
- Begrenzen der Vornamensgutachten auf 300,-€. Nur eine Begutachtung von zweimal vier Stunden durch vom Gericht bestellten Gutachtern, und kein 30seitiger Text. Es reicht eine Beantwortung der im TSG gestellten Fragen .
- PÄ: nach VÄ nur zwei Arztatteste, ohne VÄ auch die Indizierungsgutachten der Krankenkasse, bei selbst finazierten OPs zwei psychologische Gutachten.

Entfall der Möglichkeit einer PÄ bei laufender Ehe, da die einem Zwangsouting gleich kommt und keinerlei Sonderrechte für Transsexuelle nötig sind. Eine PÄ benötigt man für nichts anderes als für die Heirat und wir haben damit schon die Möglichkeit, alle anderen Menschen heiraten zu können durch unsere Wahlmöglichkeit der PÄ.


Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 25.Okt 2009, 12:16
Deine Wünsche nehme ich zur Kenntnis.

Ganz klar ist, dass sie in dieser Form eine Mindermeinung darstellen, die keinerlei Berücksichtigung finden wird. Dir ist hoffentlich klar, dass der Gesetzgeber bereits bei der urspüunglichen Formulierung des TSG hinter den Vorstellungen derjenigen zurückgeblieben war, die ihn damals dazu drängten, sich endlich zu bewegen (es hat einer Verfassungsklage und dann noch mehrerer Jahre bedurft, bis jenes weitestgehend verfassungswidrige Gesetz zustandekam).

Deine Vorstellung in bezug auf die PÄ bei fortbestehender Ehe deutet auf ein mangelndes Rechtsverständnis, insbesondere auf ein eingeschränktes Verhältnis zu den Menschenrechten hin.

Im übrigen läuft Dein Vorschlag darauf hinaus, Nazirecht, das in Vorbereitung der Shoah geschaffen wurde (unser gegenwärtiges Namens- und Personenstandsrecht), zu zementieren. Warum um Himmels willen muss man denn Menschen verweigern, ihren Namen frei wählen zu können? Bereits das ist eindeutig nicht verfassungsgemäß, nur zu geringfügig, um vom BVerfG angenommen zu werden. Um wieviel weniger verfassungsgemäß kann dann eine Begutachtung und abweichend vom definierten Verfahren das Einschalten der Gerichte sein, die gefordert wird, sobald mal ein greifbarer wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegt?
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 12:33
...Im übrigen läuft Dein Vorschlag darauf hinaus, Nazirecht, das in Vorbereitung der Shoah geschaffen wurde (unser gegenwärtiges Namens- und Personenstandsrecht), zu zementieren. ...
Danke Beate,

für diese Assoziation. Du hast mein Wort "Sonderrechte" überlesen. Wenn das für alle Menschen hier im Staat gilt, ist doch alles in Ordnung. Nennt das einfach "Namensgesetzgebung" oder so. Das hat dann aber nichts mit TSG zu tun. Unter den Voraussetzungen, dass mit einem Entfall des TSG im Gegenzug die Personenstandsgesetzte liberalisiert werden, ist doch ebenso alles geklärt.

Es ist über einen Entfall des juristischen Geschlechts alles zu regeln. Und wie lange dauert so eine Umsetzung? Steht die gerade auf der Tagesordnung? Hat die heute Erfolg auf Umsetzung? Also wohl noch zwei Generationen warten? Und bis dahin möchte ich keine Vermischen von Transsexuellen mit allen anderen Variationen unter uns Menschen, insbesondere keine "drittes Geschlecht" Diskussionen.

Ist das so schwer zu verstehen? Und für die Nazi Karte entschuldigst Du Dich bitte, sonst werde ich sauer, dusselige Kuh!

Liebe Grüße
Bärbel
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 12:46
Wenn hier doch diskutiert wird will ich doch auch noch mal was dazu beitragen:

Das Namensrecht ist wirklich ein Punkt, der mM dringendst einer Reform bedarf. Fast die Hälfte des TSG ist ja nur deshalb notwendig, weil Menschen ihren Namen nicht selber frei wählen dürfen und weil die Namen geschlechtsspezifisch sein müssen.

Ich weiss jetzt nicht ob das von den Nazis oder noch aus der Preussischen Verwaltung her stammt, aber egal. In England ist die Namensänderung jederzeit ohne Gutachten möglich und die Verwaltung ist dort deswegen nicht zusammengebrochen. Eine Lockerung würde auch Intersexuellen Personen helfen, ohne dass (für den eigenen Namen) ein spezielles IS-Gesetz nötig wäre.

@Bärbel:
ich weiss nicht ob eine Festlegung der Kosten im Gesetz möglich ist.
Aber warum immernoch 2 Gutachten? Es reicht doch völlig wenn ein Arzt bestätigt, dass er eine Muschi (oder keine Brüste) gesehen hat. Eine rein optische Begutachtung der äusseren Geschlechtsmerkmale ist ja nun wirlich trivial. Da brauche ich keine zweite Meinung.
Und für die VÄ sollte auch eine Becheinigung eines Arztes aufgrund eines Gesprächs* mit der Therapeutin reichen - genauso wie es bei den Hormonen der Fall ist. Einfach alle Fragen mit je einem Satz beantwortet und fertig. (Das sehe ich ganz genauso wie Du es geschrieben hast.)

Und ich bin außerdem für den Wegfall der Fortpflanzungsunfähigkeitsklausel. Das ist in meinen Augen nichts anderes als eine Zwangskastration (- ich lese darin: "OK, wir lassen sie mal am Leben, aber Fortpflanzen dürfen sie sich nicht."). Gerade bei Transmännern sollte man die Entscheidung jedem selber überlassen - bei den meisten MzF erledigt sich das eh von alleine, also sehe ich auch da keinerlei Regelungsbedarf.
Ansonsten müsste man aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus allen Menschen, die bereits Kinder haben, die Transsexualität verbieten. (Und das ist so Schwachsinnig, das es sogar der Gesetzgeber gemerkt hat).

*ich meine ein Gespräch zwischen Arzt und Thera, nicht eins zwischen Thera und "BittstellerIn"  ;)
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 12:53
...Aber warum immernoch 2 Gutachten? Es reicht doch völlig wenn ein Arzt bestätigt, dass er eine Muschi (oder keine Brüste) gesehen hat. Eine rein optische Begutachtung der äusseren Geschlechtsmerkmale ist ja nun wirlich trivial. Da brauche ich keine zweite Meinung...
Hallo tanjuscha,

weil vor Gericht meistens zwei Gutachten der Unabhängigkeig wegen eingeholt werden. Und so einfach ist das nicht, denn es gibt auch die Möglichkeit, die Hoden im Körper zu  verstecken und so trotz Vagina eine männliche Zeugungsfähigkeit zu erhalten. Zumindest habe ich von dieser Operation einmal gelesen.

Liebe Grüße
Bärbel
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 12:56
... ich habe zu lange gebraucht und Bärbels letzten Post erst nachher gelesen...

Yep - mit der Entkoppelung des Namens vom Geschlecht bleibt für ein neues TSG nur noch die Regelung des Geschlechts.

Allerdings fällt mir jetzt ehrlich gesagt gerade kein Grund mehr ein, warum das juristische Geschlecht nicht auch frei wählbar sein sollte? Natürlich völlig unabhängig von irgendwelchen somatischen Massnahmen.
Diese Meinung halte ich aber leider noch nicht für Mehrheitsfähig.  :'(
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 13:02
... schon wieder zu spät :)

Weil ich gegen ein Verbot der Fortpflanzungsfähigkeit bin würde ich jemandem mit Vagina und im Körper versteckten Hoden ebenfalls attestieren, dass sie "sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist."

Wie weit die Annäherung gehen muss is sowieso Auslegungssache. Ich kenne auch eine Ärztin, die der Meinung ist, dass der Blick in den Schlüpfer Privatsache ist und nicht dazugehören sollte. Es muss nicht alles gemacht werden, nur weil irgendein Mediziner meint er bekommt das schon hin (schliesslich muss er ja nicht fühlen wie es sich nachher anfühlt!).
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 13:12
Ein paar Punkte Tanjuscha:

- Gleichstellung bei schon vorhandenen Kindern:
Es gibt Therapeuten, die ein Problem mit schon vorhandenen Kindern haben. Wenn der Ekel vor dem eigenen Geschlecht und das Leiden so groß sind, warum zeugt man dann Kinder damit? Soweit würde ich nie gehen, denn für mich waren das alles nur Versuche, irgendwie mit mir klar zu kommen.

- keine juristisches Geschlecht;
keines heißt, das es weder Männer noch Frauen sondern nur Menschen gibt. Da muss nicht gewählt werden.

- Fortflanzungsfähigkeit:
Ich liebe immer diese tollen Unterstellungen, dass Juristen nicht unsere Fortpflanzung wollen. Das ist doch Blödsinn, denn die meisten Transsexuellen haben früh ihre Kinder gezeugt oder werden das eh nie wollen. Was ändert also eine Kastration im Rahmen eine GaOP? Und Samen bzw. Eierspenden sind doch auch vor dem Eingriff möglich und erlaubt. Noch denken 99.9% der Deutsch in der einfachen Formel:
Mann = Penis und Hoden
Frau = Vagina und Gebärmutter
In dieser Ordnung ist kein Platz für Frauen mit Penis und Hoden.

Liebe Grüße
Bärbel

Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 13:29
Ich bin mir wirklich nicht sicher ob die meisten Transsexuellen früh ihre Kinder gezeugt haben ... aber egal ... ein Verbot Kinder zu Zeugen empfinde ich als einen extremen Eingriff in mein Leben und sehe ihn durch NICHTS gerechtfertigt.

Da rege ich mich wirklich drüber auf. (Auch wenn ich weiss, dass die Intention nicht so war, wie ich schrieb, dass ich es so wahrnehme.)

Und nur weil es Dich betrifft da vorher eine Ausnahme zu machen finde ich nicht fair. Du solltest es ebenso denen zugestehen, die schneller mit der Transition waren und hinterher Kinder wollen.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 13:40
Ich bin mir wirklich nicht sicher ob die meisten Transsexuellen früh ihre Kinder gezeugt haben ... aber egal ... ein Verbot Kinder zu Zeugen empfinde ich als einen extremen Eingriff in mein Leben und sehe ihn durch NICHTS gerechtfertigt...
Ich befürchte tanjuscha,

hier werden die Tatsachen verdreht. Niemand fordert eine Sterilisation und niemand will verhindern, dass Transsexuelle Kinder zeugen. Es geht aktuell im TSG nur um den Zusammenhang mit der PÄ. Und solange wir in einer zwei geschlechtlichen Gesellschaft leben, die am biologischen Geschlecht festgemacht wird, kann ich dieser Logik folgen. Und ohne PÄ sehe ich immer noch keine Einschränkung, abgesehen von der Ehe.

Aber wenn sich andere ohne so ein Stück Papier eingeschränkt fühlen, sollen sie halt für die Umsetzung ihrer Wünsche kämpfen. Nur bittet mich nicht bei Dingen mitzumachen, die gegen meine Überzeugung sind.

Liebe Grüße
Bärbel
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 15:41
Sich hier hinzustellen und zu sagen, die brauchen ja nicht heiraten, wenn sie Kinder wollen, klingt für mich wirklich pervers. Das halte ich für Tatsachenverdrehung.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Angelika am 25.Okt 2009, 16:13
An die Transsexuellen hier im Strang:

Wovor habt Ihr Angst?
Warum soll nicht jede/r seinen/ihren Namen ändern können?
Sind Länder, in denen dies möglich ist, in die Barbarei zurückverfallen?

An die Ex-Männer hier im Strang:

Sind Männer *immer* wichtiger als Frauen? Selbst, wenn man das Geschlecht gewechselt hat?
Frauen sind unscheinbar und werden nicht wahrgenommen - Ebenso FzM?
Warum diskutiert Ihr über das TSG und seht nur *Männer* (-> MzF; Ex-Männer)?

> Mann = Penis und Hoden
> Frau = Vagina und Gebärmutter

Ist es denn wahr?
Und was ist mit

Vagina ohne Gebärmutter = kein Mann? hä?
MzF ohne  gaOP = keine Frau? hä?
IS = ????
usw.

usw.....
könnt Ihr mal aus Eurem selbstgemachten Mini-Universum rauskommen und Euch mal in der wirklichen Welt umgucken?

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so, das musste hier mal raus. Und wenn es mich die Mitgliedschaft im Forum kostet.
wirklich.... wovor habt ihr Angst, wenn ihr solche Forderungen stellt?
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 17:09
---könnt Ihr mal aus Eurem selbstgemachten Mini-Universum rauskommen und Euch mal in der wirklichen Welt umgucken?...
Das ist wohl kaum mein Mini-Universum.

Aber das ist gesellschaftliche Realität. Und die wird nicht dadurch geändert, das wir dafür oder dagegen sind. Für mich ist das nur ein wenig Wachrütteln der Leute, die meinen, so ein Stück Papier ändert etwas. Sie werden die Realität dann leider ganz anderes erleben, als hier in kuscheligen Foren.

Aber egal, soll doch jeder Mensch seine eigenen Erfahrungen machen.

Liebe Grüße
Bärbel

Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: tanjuscha am 25.Okt 2009, 19:24
Kuschelig finde ich das Forum nicht wirklich; da habe ich in ausserhalb deutlich mehr Gelegenheiten zum Kuscheln, die auch viel mehr Spass machen  :D  :-* ;D

PS: Falls ich mich angesprochen fühlen sollte (ich halte mich für Transsexuell und habe in diesem Strang geschrieben) erkläre mir das bitte genauer. Ich sehe bislang nicht wo wir unterchiedlicher Meinung sind, Angelika.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 25.Okt 2009, 20:21
Ich möchte noch etwas zu der angeblichen Nazi-Karte sagen.

Unser derzeitiges Namens- und Personenstandsrecht stammt tatsächlich
weitestgehend aus dieser Zeit - das Namensrecht ist m.W. von 1937, das
Personenstandsrecht 1938. Vor kurzem wurden beide Gesetze novelliert, aber
nur im Hinblick auf die Nutzbarmachung Möglichkeiten der IT. 

Natürlich hat vor allem das restriktive Namensrecht es potentiell Verfolgten
(Juden, Sinti, Roma, Slawonen) erschwert, unterzutauchen und ihre oftmals ja
in den Namen sichtbare Gruppenzugehörigkeit zu verschleiern. Für die drei
letztgenannten Gruppe wurde übrigens zwischenzeitlich ein
Namensänderungsgesetz geschaffen, das deutlich weniger Aufwand fordert als
das TSG.

Ich denke, es passt einfach in diese Diskussion, einmal daran zu erinnern, wieso unser Namensrecht so ist wie es ist, und wieso es durchaus einen Sinn macht, es zu hinterfragen und nicht, es zu zementieren.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 25.Okt 2009, 22:23
...Ich denke, es passt einfach in diese Diskussion, einmal daran zu erinnern, wieso unser Namensrecht so ist wie es ist, und wieso es durchaus einen Sinn macht, es zu hinterfragen und nicht, es zu zementieren...
Ich diesem Zusammenhang möchte ich Dich nur darauf hinweisen, das die meisten Autobahnen von 1933 bis 1945 bebaut wurden, sehr viele mit Hilfe von Zwangsarbeitern. Als ordentliche Demokratin nutze ich genau diese Bahnen natürlich nie!
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: selfmademan am 25.Okt 2009, 22:36
Mit dem Unterschied, daß die Autobahn ansonsten niemandem schadet (mal abgesehen von den damaligen Zwangsarbeitern). Aber das Namensrecht wirkt sich auf alle aus, die ihren Namen ändern wollen.

Und nun wünsche ich keine Streitereien mehr über Nazi oder nicht. Es nützt nichts, in der Vergangenheit rumzustochern. Wir leben im hier und jetzt und sollten uns darauf konzentrieren, was HEUTE machbar ist. Danke.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Johanna am 26.Okt 2009, 10:01
Entfall der Möglichkeit einer PÄ bei laufender Ehe, da die einem Zwangsouting gleich kommt und keinerlei Sonderrechte für Transsexuelle nötig sind.
Warum wollt ihr mir die PÄ verweigern? Das überrascht mich, zumal diese Forderung oder ähnliche Forderungen (z. B. automatische Umwandlung in eine Lebensgemeinschaft) oft auch von trans-freundlichen Gruppen wie z. B. der DGTI erhoben werden. Warum wird ausgerechnet diese Forderung oft erhoben,wenn doch ansonsten die Bedingungen erleichtert werden sollen? Was kann dadurch gewonnen werden?

Aus meiner Sicht ist jeder Änderungsvorschlag für ein TSG, bei welchem die Ehe nicht nach PÄ fortgeführt werden könnte, schlechter als die aktuelle nicht reformierte Version.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Fenja am 26.Okt 2009, 11:47
Hallo,

... so einfach ist das nicht, denn es gibt auch die Möglichkeit, die Hoden im Körper zu  verstecken und so trotz Vagina eine männliche Zeugungsfähigkeit zu erhalten. Zumindest habe ich von dieser Operation einmal gelesen.
da interessiert mich die Quellenangabe.

Ich bin nach fast 12 Monaten auf normalen Wege nicht mehr zeugungsfähig. Bei einer anderen Betroffenen war nach dieser Zeit der Hormoneinnahme auch bei einer Entnahme in den Hoden nichts mehr zu gebrauchen. Selbst wenn die Hormone noch nicht ganze Arbeit geleistet haben, wie lange bleibt die Zeugungsfähigkeit bei im Körper befindlichen Hoden temperaturabhängig erhalten?

Für mich ist die Kastration im Rahmen der angleichenden Operation eine sinnvolle und folgerichtige Maßnahme. Darum stellt mich der Gesetzgeber auch nicht vor Probleme, weil er die Kastration als Voraussetzung für die Personenstandänderung fordert. Ein Wegfall dieser Voraussetzung für die Personenstandänderung wäre für mich kein Grund auf die angleichende Operation inkl. Kastration zu verzichten. Wenn ich zu der Gruppe von Betroffenen zählen würde, die aus welchen Gründen auch immer keine operative Angleichung vornehmen wollen, dann wäre ich in der gleichen Situation, in der ich vor dem letzten Verfassungsgerichtsurteil zum Fortbestand bestehender Ehen war. Ich wäre gezwungen gewesen auf die rechtliche Anerkennung als Frau zu verzichten, weil die Aufhebung der  bestehenden Ehe gegen den gemeinsamen Willen der Eheleute für mich eine unannehmbare Voraussetzung für die Personenstandänderung war und ist.

Eine zukünftige Fassung des TSG wird nicht hinter die bestehenden Regelungen zurück fallen. Das betrifft die Änderung bezüglich der Ehe und vorangegangene Änderungen aufgrund von Urteilen des Verfassungsgerichts. Die Position der Parteien zum Gesetzt sind nach der letzten Änderung des TSG öffentlich. Auch die Stellungnahmen der Interessenvertretungen zum letzten Reformentwurf des BMI sind öffentlich. Von daher weiß  man, worüber man in die Zukunft bei CDS//CSU und FDP hinein spekulieren kann.

Das TSG löst einen Teil der Probleme, nämlich das Recht auf Vornamensänderung, den bedingten Schutz vor Offenbarung und die rechtliche Anerkennung als Frau durch die Personenstandänderung. Den in der Regel größeren Teil der Problematik Transsexueller regelt es nicht, nämlich die medizinische Versorgung. Hier ist und bleibt man auf Einzelurteile, Sozialgesetzgebung und die unverbindlichen Begutachtungs- und Behandlungsrichtlinien der GDK/MDK und Krankenkassen angewiesen. Daran wird sich durch eine Novellierung des TSG nichts ändern, denke ich.

Es kann also nur darum gehen, das Verfahren zur Vornamensänderung zu erleichtern, den Schutz vor Offenbarung zu stärken und die Personenstandänderung nicht von medizinische Maßnahmen, insbesondere die Kastration, abhängig zu machen.

Der Anspruch auf angleichende  Maßnahmen leitet sich auch heute nicht vom TSG ab, sondern von einen Urteil zur Kostenübernahme der angleichenden Operation, so gesehen von der Auslegung der Sozialgesetzgebung. Dazu Grundsatzurteil vom 6. August 1987 des Bundessozialgericht (Aktenzeichen 3 RK 15/86 (http://transray.de/db.php?i=2.2500)). Die Sorge, der Wegfall der Forderung nach Kastration und weitgehende chirurgische Angleichung in § 8 TSG würde gleichbedeutend sein, mit dem Wegfall des Behandlungsanspruchs an die Krankenkassen, teile ich nicht.

Generell und unabhängig vom TSG habe ich die - wie ich meine begründete - Sorge, dass Transsexuelle beim Sparzwang im Gesundheitswesen es immer schwerer haben werden, außer Hormonbehandlung und angleichenden Operation weitere angleichenden Maßnahmen als Versicherungsleistung finanziert zu bekommen.

Freundliche Grüße

Fenja
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 26.Okt 2009, 12:13
Zitat
Die Sorge, der Wegfall der Forderung nach Kastration und weitgehende chirurgische Angleichung in § 8 TSG würde gleichbedeutend sein, mit dem Wegfall des Behandlungsanspruchs an die Krankenkassen, teile ich nicht.
Angesichts der momentanen Tendenzen in der Sozialrechtssprechung und angesichts von Arbietsgruppen, in denen darüber diskutiert wird, bei welchen Krankheitsbildern es ethisch vertretbar sei, trotz Indikation auf eine Behandlung zu verzichten, halte ich die Gefahr leider für real - der Nagel des von Dir zitierten BSG-Urteils ist m.E. wackelig; wir benötigen noch zusätzlich etwas, um unsere Versorgung sicherzustellen. Ob das jetzt unbedingt die Klauseln in §8 TSG sein müssen, sei aber ganz ausdrücklich dahingestellt.
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Fenja am 26.Okt 2009, 14:08
Hallo,

wenn die medizinische Versorgung im TSG geregelt würde, und sei es durch Verweis auf zwischen Interessenverbänden der Betroffenen und Krankenkassen verbindlich abgestimmte Behandlungsstandards, dann wäre ich auch erleichtert. Nur das ist kaum zu erwarten, meine ich.

Im Forum der DGTI kam der Gedanke, dass es eventuell einfacher wäre hier Regelungen zu finden, wenn Transsexualität als Behinderung gewertet würde. Das ist dann allerdings wirklich ein Thema für Juristen und Juristinnen, keines zu dem ich einen nennenswerten Beitrag leisten könnte, außer der Feststellung, dass ich Transsexualität für mich durchaus als ein Handicap ansehe. Wobei es mein anatomisch männlichen Körper ist, der mich behindert.
Ich glaube aber nicht, dass sich diese Sicht durch setzt. Das ist auch unter Betroffenen nicht mehrheitsfähig, denke ich. Viele meinen mit der Einstufung als verwirrter Mann bzw. verwirrte Frau sei die medizinische Versorgung besser geregelt. Andere wollen von all dem nichts wissen und stützen sich allein auf die den Leidensdruck verursachende Reaktion der Mitmenschen auf Transsexuelle. Es gibt Sichten und Meinungen jeglicher Art. Allen gemeinsam ist, dass sie letztlich von Annahmen über mögliche Folgen und Wirkungen für die Betroffenen ausgehen.

Ich gehe nicht davon aus, dass die medizinischen Belange im TSG geregelt werden. Von daher sollten im Gesetzt auch keine medizinischen Forderungen als Bedingung aufgestellt werden. Es wäre schon einiges geholfen, wenn die für die Betroffenen (oder die Steuerzahler) teuren Gutachten und medizinische Maßnahmen als Voraussetzung wegfallen. Irrtümer in den Motiven verhindert die heutige Gutachterreglung nicht und der Wegfall der Begutachtung wird die Zahl der Irrläufer meiner Meinung nach nicht vergrößern. Belastbares Zahlenmaterial, um solche Überlegungen auf eine solide Grundlage zu stellen, liegen nicht vor. Ich meine, die Zahl derjenigen, die irreversible chirurgische Änderungen vornehmen, nur weil der Gesetzgeber es für die Personenstandänderung verlangt, könnte sinken.
Was dann sonst noch ins Feld geführt wird, um den OP-Zwang bei der Personenstandsänderung zu rechtfertigen, zum Beispiel die Frau mit entblößtem männlichem Geschlechtsteil im Kinderschwimmbecken, ist an den Haaren herbei gezogen. Wenn es dieses Problem gäbe, dann wäre es schon heute präsent. Im öffentlichen Schwimmbad interessiert überhaupt nicht, ob eine Transsexuelle die Personenstandänderung, also die rechtliche Anerkennung als Frau, hat oder nicht. Das ist heute schon so. Die entsprechenden Schlagzeilen fehlen.

Freundliche Grüße

Fenja
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 26.Okt 2009, 16:52
Zitat
Die Sorge, der Wegfall der Forderung nach Kastration und weitgehende chirurgische Angleichung in § 8 TSG würde gleichbedeutend sein, mit dem Wegfall des Behandlungsanspruchs an die Krankenkassen, teile ich nicht.
Angesichts der momentanen Tendenzen in der Sozialrechtssprechung und angesichts von Arbietsgruppen, in denen darüber diskutiert wird, bei welchen Krankheitsbildern es ethisch vertretbar sei, trotz Indikation auf eine Behandlung zu verzichten, halte ich die Gefahr leider für real - der Nagel des von Dir zitierten BSG-Urteils ist m.E. wackelig; ...
Das werden ja rosige Zeiten in Zukunft! Auf diese Gefahr weisen seit Jahren Leute hin, aber die werden ja nur als erzkonserzative und intolerante Idioten verlacht. Macht Leute, macht einfach nur so weiter. Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.

Ganz lieber Grüße
Bärbelchen.....
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: selfmademan am 26.Okt 2009, 17:18
Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.

Danke! Und was ist mit uns? Viele FzM lassen sich keinen Aufbau machen, manche FzM behalten ihren Uterus (teilweise aus Trotz, weil sie es nicht einsehen, sich nur für die PÄ diverser Organe entledigen zu müssen, teilweise aus gesundheitlichen Gründen). Und trotzdem sind das alles Männer.

Auch ich bin ein Mann mit Uterus gewesen, der Uterus hat sich in keinster Weise auf meine Identität ausgewirkt. Vielleicht hätte ich ihn noch länger behalten, wenn die PÄ ohne eine derartige OP möglich gewesen wäre, sieht ja eh keiner, mir guckt ja außer ein Arzt keiner in die Hose, um mein Mann-sein zu beurteilen. Und hätte ihn dann im Rahmen des Klitpens entfernen lassen. Apropo: Ein TM hat sich von seiner Gyn bestätigen lassen, daß sein Uterus nach x Jahren Testo nicht mehr gebärfähig ist, er also seine Fortpflanzungsfähigkeit unwideruflich verloren hat. Folge: Er hat seine PÄ UND seinen Uterus. Und trotzdem hat es die KK nicht die Bohne gekratzt.

Davon ab, jeder entscheidet doch bitteschön selber, was und wieviel er / sie für sich selber für ein stimmiges Leben braucht. Nicht jeder geht den Weg bis zum "bitteren Ende". Und die Kassen wissen sehr wohl, daß die Behandlung von TS immer eine individuelle Sache ist, deswegen wollen sie ja auch die Indikationen sehen. EinE TS, der / die keine OP in Anspruch nehmen möchte, bekommt auch keine Indikation und wird somit auch nicht vorstellig.

Klar, die Angst, daß die KK dann mit anderen nicht-operierten vergleichen, die habe ich auch unterschwellig, aber warum soll ich mir nen Kopp über nicht gelegte Eier machen?
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Bärbel am 26.Okt 2009, 22:46
Im Rahmen solcher Foren hier können wir auch genau so etwas diskutieren und gegeneinander liebevolle Rücksicht aufeinander nehmen. Gefährlich wird es meiner Meinung nach nur, wenn dann nach vielen Runden gefeilsche an der Formulierung und mit den freisten der freien Gedanken in die "Öffentlichkeit" gegangen wird.

Und wenn ich dann Klagen gegen die Menschenwürde sehe, wenn offen über Zwangssterilisation gesprochen wird, wenn Ärzte pauschal zu Medizynern werden, wenn natürlich Frauen mit Schnippelchen Frauen sind, dann schlage ich mir nur mit der Hand vor den Kopf. Hin und wieder sollte man einfach Dinge für sich machen, und diese nicht an die große Glocke hängen. 

Denn ich schätze die Gefahr der eingeschränkten medizinischen Leistungen für sehr hoch ein.

Dir alles Gute dabei, den für Dich richtigen Weg zu finden.
Liebe Grüße
Bärbel
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Fenja am 26.Okt 2009, 22:52
Hallo,
Das werden ja rosige Zeiten in Zukunft! Auf diese Gefahr weisen seit Jahren Leute hin, aber die werden ja nur als erzkonserzative und intolerante Idioten verlacht. Macht Leute, macht einfach nur so weiter. Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.
Ich weiß nicht welche Leute du meinst. Ich kenne Leute, die das Reinheitsgebot für Transsexuelle fordern. Die wirst du doch wohl nicht meinen oder?

Die Problematik der stetig steigenden Kosten im Gesundheitssystem und der daraus resultieren Spärzwänge besteht unabhängig von einem TSG. Das Schreckgespenst der "Frauen mit Schnippelchen" lebt aufgrund der kleinen Lösung bereits heute schon unter uns. Und? Hat es jemanden erschreckt. In der Tat ist das etwas ganz normales. Bis zur angleichende OP hast du so gelebt, Bärbel, und ich muss auch noch ein paar Monate so leben. Ich bin eine Frau, werde als solche überwiegend akzeptiert, ansonsten zumindest toleriert. Ich gehe ohne angleichende Operation gehabt zu haben und ohne rechtliche Anerkennung als Frau durch die Personenstandänderung ganz selbstverständlich und ohne ein öffentliches Ärgernis zu erregen auf die Damentoilette.

Die Personenstandänderung, da sind wir uns vielleicht einig, hat im Alltag erst einmal gar keine spürbare Bedeutung. Trotzdem wird sie als heilige Kuh angesehen, der man gefälligst die eigenen Selbstbestimmung und das Recht auf Unversehrtheit zu opfern hat. Die Transsexuellen, die sich zu einer angleichenden Operation inkl. Kastration entscheiden, machen das, weil sie es selbst so wollen, weil nur so für sie ein Leben ohne innere und äußere Konflikte möglich ist. Diejenigen Transsexuellen, die sich mit ihren körperlichen Gegebenheiten abfinden können oder müssen, haben für mich ebenso einen Anspruch auf rechtliche Anerkennung in dem Geschlecht, dem sie sich zugehörig fühlen.

Meine Frau, genetisch XX und ohne Zweifel an ihrer geschlechtlichen Identität, wird durch mich als Transsexuelle mit oder ohne angleichende Op in keinster Weise in ihrem Frau sein beeinträchtigt. Warum sollte ich mich beeinträchtig fühlen.

Wir können sicher darin übereinstimmen, dass Einsparungen im Gesundheitssystem auch Transsexuelle treffen. Nur von der Forderung im TSG nach weitgehender Angleichung und Kastration kann man auch heute nicht ableiten, dass die Krankenkassen dafür aufkommen müssen. Diese Zahlungsverpflichtung ist, wie ich bereits schrieb, in der Sozialgesetzgebung geregelt, durch Grundsatz- und Einzelurteile. Wenn die Krankenkassen sich eins feixen, dann tun sie es heute bereits. Insbesondere dann, wenn, wie in der jüngsten Vergangenheit häufiger geschehen, Richter im Sinne der Krankenkassen entscheiden, zum Beispiel Klagen im Zusammenhang mit Epilation oder Brustaufbau. Das bestehende TSG mit seinen Forderungen nach weitgehender Angleichung und Kastration spielte bei diesen Entscheidungen keine Rolle. Man könnte auch das bestehende TSG so deuten, dass alle Kosten zulasten der/des Betroffenen gehen. Die Gutachten nach §1, 8 oder 9 werden ja auch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Im Gegenteil , sie nutzen diese Gutachten für ihre eigenen Beurteilung und geben sich zur Not auch mit Gutachten nach § 1 TSG zufrieden. Warum dann die angleichende Operation inkl. Kastration zahlen. Geht doch ohne Kostenübernahme urch die Krankenkasse, wie die finanzkräftigen Verehrerinnen thailändischer Chirurgen vormachen.

Freundliche Grüße

Fenja
Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: Beate Nina am 26.Okt 2009, 23:30

Das werden ja rosige Zeiten in Zukunft! Auf diese Gefahr weisen seit Jahren Leute hin, aber die werden ja nur als erzkonserzative und intolerante Idioten verlacht. Macht Leute, macht einfach nur so weiter. Frauen mit Schnippelchen sind ja was ganz normales und die Krankenkasen lachen sich ins Fäustchen.

Hi,
zunächst mal sind Frauen mit Schnippelchen sicher nichts "normales", genausowenig wie Männer mit einer Vagina.
Das macht sie aber im Rahmen ihres Weges aber nicht weniger zu Frauen oder Männern.
Ich für meinen Teil leide nach  fast immerhin bald 3 Jahren HRT (und der nicht gerade geringen Zeit davor) ziemlich unter dem noch vorhandenen Stigmata und freue mich auf den Tag an dem noch dieser letzte (eigentlich nur für mich selbst sichtbare) Umstand beseitigt wird.

Trotzdem ändert das nichts an meiner zeitlebens gefühlten Idendität, genausowenig wie ich mir anmaßen würde anderen MzF bzw. FzM ihre sicher gefühlte Idendität anzuzweifeln, egal auf welchen Abschnitt ihres Weges sie sich befinden und wie weit sie dabei gehen um für sich selbst sagen zu können das sie angekommen sind.

Desweiteren gehört natürlich weitaus mehr dazu als medizinische und juristische Maßnahmen um im jeweiligen Zielgeschlecht wirklich in der Gesellschaft und vor allen Dingen in erster Linie für sich selbst wirklich überzeugend zu sein.

Für mich selbst zähle  ich die medizinischen und juristischen Schritte, abgesehen von der damit verbundenen Rennerei noch zu den "konsumierenden" Abschnitten im laufe einer Transition denn schließlich können wir diese Schritte ja nicht selbst bewältigen und in diesem Punkt herscht eben auch ein Abhängigkeitsverhältnis zu den KK sowie Gesetzgebern.
Inwieweit bei diesen aufgrund genetischer Diskrepanzen und somit nicht selbstverschuldeten Begebenheiten, das Recht auf Selbstbestimmung angetastet wird steht auf einem anderem Blatt.

Alle anderen Schritte sind zum Teil mit lebenslangen dazulernen und der Bereitschaft weiter an sich zu arbeiten verbunden.
l.g.
Bea

Titel: Re: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 11.Nov 2009, 01:48
Weils nur noch ein paar Tage hin ist, möchte ich die Ankündigung wieder hochholen. Zur Erinnerung:

Wann: Donnerstag, den 19.11.2009, 20:00 Uhr s.t.,

Wo: Hauptgebäude der Universität Bonn, Regina-Pacis-Weg, Hörsaal III

Eintritt frei
Titel: Fazit: Uni Bonn, Diskussion: Transsexuellengesetz - Reform oder abschaffen?
Beitrag von: bea am 20.Nov 2009, 17:52
Der Vortrag war nicht gut besucht, laut meiner Zählung waren es gerade mal 11 Teilnehmer, also eigentlich sehr enttäuschend. Ob es daran lag/liegt, dass das Thema nicht pointiert genug dargestellt wurde, das Thema an sich die überwiegende (studentische) Mehrheit nicht interessiert(e) oder die Werbung nicht gut genug war, weiß ich nicht. Ich vermute, dass es eine Kombination aus allen dreien war.

Zu Anfang hielt Deborah einen ca. 35-minütigen Vortrag über das TSG. An der darauf folgenden Diskussion nahm dann auch ich teil. Sie war trotz allem interessant und recht intensiv. Vertieft wurden  Fragen, was  Geschlecht ist, wie es bestimmt werden könnte bzw. sollte. Zudem ging es um Möglichkeiten zur Vereinfachung des TSG-Verfahrens, besonders, ob es  bei Gericht bleiben sollte oder nicht, ausserdem, wie liberal eine Reform angelegt sein sollte. Keineswegs überraschend bereitete insbesondere das Thema PStÄ ohne GaOP  den Nichtbetroffenen Probleme.

Insgesamt nahm ich vom Podium einige wichtige Anregungen für die Zukunft mit, sowohl hinsichtlich des inhaltlichen als auch darüber, wie  Gestaltung und Rahmen ähnlicher  Veranstaltungen in Zukunft verbessert werden könnten.