Transsexualität-NIBD
SBGG - NOTRUF!!! => Entrechtung von TSG-Absolventen! => Thema gestartet von: selfmademan am 08.Jan 2026, 11:21
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Wie im SBGG im § 15 zu lesen ist, gelten für alle TSG-Absolventen die §§ 1 - 13 SBGG, § 14 SBGG wird hingegen ausgespart.
§ 14 SBGG, der das Sanktionsrecht absichtlich schädigender Outings regelt, gilt also explizit nicht für uns originäre TS, die das TSG absolviert haben. Damit wird auch § 13 SBGG für uns hinfällig und verliert seine Wirkung. Übersetzt heißt das, man darf uns munter in schädigender Absicht outen und wir können uns nicht dagegen wehren.
Ironie der Geschichte: Der rechtsradikale Sven Liebich hat sogar mehr Rechte als eine originär transsexuelle Frau post-OP die das TSG absolviert hat.
Wir haben einem rechtsstaatlichen Gesetz (TSG) vertraut, nun werden wir für dieses Vertrauen mit Rechteentzug bestraft.