Transsexualität-NIBD

SBGG - NOTRUF!!! => Entrechtung von TSG-Absolventen! => Thema gestartet von: selfmademan am 08.Jan 2026, 16:42

Titel: Der Gleichheitsverstoß des SBGG - § 14 SBGG
Beitrag von: selfmademan am 08.Jan 2026, 16:42
Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 SBGG gelten für TSG-Absolventen nur die §§ 6 bis 13 SBGG. Die Bußgeldvorschrift des § 14 SBGG - der einzige ausdrückliche Sanktionsmechanismus zur Durchsetzung des Offenbarungsverbots (§ 13 SBGG) - ist für diese Personengruppe nicht anwendbar.

Dadurch entsteht eine rechtlich erhebliche Schlechterstellung:
Diese Differenzierung ohne sachlichen Grund verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz). Das Offenbarungsverbot (§ 13 SBGG) bleibt für TSG-Absolventen sanktionslos und damit praktisch wirkungslos. Die Ungleichbehandlung ist weder mit dem Ziel noch mit der Systematik des Gesetzes vereinbar.