Nein, von dem Fall habe ich nicht gehört.
Ist aber auch ein anderes Problem, denn es geht ja nicht darum, dass der Behandlungsweg nicht da wäre, sondern darum, dass man bei Minderjährigkeit von der Unterschrift von Eltern abhängig ist (bzw wenn die auch daneben sind, Jugendamt). Hätte ich damals gewusst, was ich habe, wäre ich auch genau daran gescheitert: Vater Säufer, Mutter depri, beide unbelehrbar da obendrauf Lehrer-Krankheit, einer von beiden mindestens hätte mir die Unterschrift sowieso verweigert.
Um das zu verhindern, müsst ihr nicht darauf tendieren, den existierenden (und sehr guten) Behandlungsweg zu ändern, sondern man müsste dem TSG eine "Entmündigungsklausel für selbstsüchtige Eltern zur Abwendung unmittelbaren körperlichen Schadens im Eilverfahren" beifügen, dass man von deren Unterschrift (oder Stellvertretern) weg kann, bevor der Körper hops geht. Nur ehrlich, wie aussichtsreich ist das? Denn jeder in Politik und Gesetzgebung ist selber >18 und meist Eltern und lebt in dem Wahn, dass sie das Leben des Kindes was anginge (hier: sogar in dem Wahn, über das ganze Volk bestimmen zu können). Einreichen könnt ihr den Vorschlag, aber Chancen, dass das je verabschiedet wird...

ist wie mit Alkohol und Tabak und anderen legalen Drogen, die kriegt man auch nicht verboten, wenn das Parlament selber säuft und kifft...

Was das angeht, stimme ich dir also zu. Nur wäre das eine andere Baustelle, wo es darum geht, dass das Kindeswohl weniger wichtig als die Herrschsucht der Eltern bewertet wird. Eigentlich erstaunlich, in einem Land wie diesem... aber nur sehr indirekt trans-bezogenes Problem. Ist eh eines der Hauptprobleme des Änderungsweges, dass bei Transsexualität zufällig auch noch Altersgrenzen und Personenstandsentscheidungen reinspielen, wo es eigentlich ein körperliches Problem mit medizinischer Änderung ist. Aber wie wollt ihr das ändern, außer Eltern mit Diagnose F64.0 zwangszuentmündigen oder notfalls 6jährige Kinder mit Diagnose F64.0 für volljährig zu erklären?