Hallo Maya,
um helfen zu können: Worin liegen denn deine Probleme konkret?
Persönlich kenne ich keine derartigen Fälle. Ich weiß aber von ein paar Fällen, wo nach der Trennung ein Kind beim transsexuellen Elternteil verblieb. Aber auch in den Fällen bestand kein alleiniges Sorgerecht (zumindest wüsste ich es nicht). Normalerweise wird aber eine bestehende Transsexualität vor Gericht als psychische Störung oder zumindest als Nachteil gesehen, so dass im Zweifellsfalle zum Wohl des Kindes entschieden wird, das Kind möge beim nicht transsexuellen Elternteil verbleiben.
Ich selbst habe zwei kleine Kinder, ich lebe aber mit meiner Frau zusammen und bin daher nicht alleinerziehend.
Mal aus Interesse gefragt: Wie kommt es denn, dass du trotz deiner Transsexualität das alleinige Sorgerecht hast? Normalerweise wird TS ja als Nachteil ausgelegt, so dass es schwer genug ist, überhaupt seine Rechte am Kind durchzusetzen. (Keine Antwort nötig falls dir die Frage zu indiskret ist.)
Gruß
Johanna