Transsexualität-NIBD

Autor Thema: BVerfG hat seine Linie verlassen und wurde uns untreu  (Gelesen 722 mal)

Offline selfmademan

  • Administrator
  • Fest verwurzelt
  • *****
  • Beiträge: 6.881
    • Transsexualität - NIBD
Das Bundesverfassungsgericht ist uns untreu geworden, es hat uns fallengelassen. - Entwertung des TSG-Beschlußes, Verlust des korrigierten juristischen Geschlechts und damit kompletter Rechteentzug


Aufruf zum Mitmachen


Hallo liebe Leser,

ja ihr lest richtig. Es hat uns alle originären TSG-TS fallen gelassen. Wir haben getan was wir konnten. Jetzt bleibt uns nur noch der Instanzenzug. Also paar Jahre noch munter diskriminieren lassen bevor wir dann nochmal vorm BVerfG evtl. Recht bekommen könnten. Nur ist das sauteuer und es kann sich niemand leisten.

Hier das Aktenzeichen:  1 BvR  2352/25

Die haben nicht mal die Rechtssatzverfassungsbeschwerde gelesen wie sie auf

https://hausrechtsparagraph-klage.de

zu lesen ist.

Noch im Jahre 2011 am 11.01. hat das BVerfG mit seinem Beschluß 1 BvR 3295/07 quasi die PÄ für alle erlaubt. Der "OP-Zwang" wurde beendet und so konnten nun auch Personen, die nur eine Teiltransition ohne GA-OP anstrebten, in den vollen Genuß einer vollständigen Personenstandsänderung inkl. Korrektur des juristischen Geschlechts (§§ 8 und 10 TSG) kommen. Und jetzt haben wir wegen § 15 Abs. 2 Nr. 1 SBGG all unsere Rechte verloren.

Muß man sich mal vorstellen, der Neonazi Sven Liebich genießt mehr Rechte als wir originären TSG-TS, die noch eine offizielle Glaubhaftmachung und ggf. GA-OP durchführen mußten, um die volle PÄ genehmigt zu bekommen. Das hält man im Kopf nicht aus.  :banghead2 :motz:

 Das BVerfG und die Regierung sollen eine Unmenge von Mails und Briefpost von originären TSG-TS erhalten und ihre Empörung spüren. Die Öffentlichkeit und Medienschaffenden sollen über das menschenverachtende Gebaren des BVerfG aber auch der Regierung informiert werden. Wenn nötig sogar die "B***-Zeitung". Wir haben nichts mehr zu verlieren, denn wir haben jetzt alles verloren.

JedeR soll den Griffel/die Tastatur schwingen und dem BVerfG und der Regierung gnadenlos seinen Unmut äußern.

Jetzt sind wir dran mit Dampf machen, aber wir machen es mit mehr Niveau als die ganzen fahnenschwenkenden, trillerpfeifenblasenden teiltransitionierten Möchte-gern.

LG
Ich selbst

Offline Jeanne Rising

  • Frau nach NIBD
  • Profi
  • *
  • Beiträge: 391
  • All acts of love and pleasure are my rituals.
Antw:BVerfG hat seine Linie verlassen und wurde uns untreu
« Antwort #1 am: 29.Jan 2026, 15:00 »
Okay... ich muss gestehen der umfangreiche Text aus der Verfassungsbeschwerde hat mich schon beim letzten Mal überfordert und auch heute bin ich nicht viel weiter gekommen - ich bin gut in Psychologinnenslang, aber der Juristenslang...da steig ich nach Minuten aus.

Du schreibst, wir haben nach  § 15 Abs. 2 Nr. 1 SBGG unsere Rechte verloren...nun verstehe ich, dass wir aufgrund der Paragraphen §6-§13 leider all die unangenehmen Abschwächungen in Kauf nehmen müssen, die mit denen einhergehen - finde ich zugegeben auch nicht toll. Mir ist allerdings zugegeben nicht ganz klar, warum wir jetzt dadurch weniger Rechte haben als der Nazispinner. Ich mein... es ist schlimm genug, dass er genauso viele hat wie wir... aber wo hat er "mehr"?

Ansonsten fürchte ich, dass der Gesetzgeber es leider genauso wollte :/ . Heißt nicht, dass ich begeistert davon bin...

Dass Sie die Verfassungsbeschwerde offenbar nicht gelesen haben (kann ich nicht einschätzen ehrlich gesagt...) könnte man ja als traurige bis zynische Validierung des Geschlechts der Antragsstellerin betrachten - Frauen werden halt wie immer nicht ernst genommen -.-
Jeanne Rising

  • 09.2014 Vorstellung in der TS-Sprechstunde LVR-Klinikum Essen
  • 01.2015 Therapie bei Herr Frommelt, Essen
  • 01.06.2015 Hormontherapie bei Dr. Lederbogen, Essen
  • 25.02.2016 Logopädie bei Frau Söllenböhmer, Essen
  • 20.01.2023 SRS und FFS bei Dr. Sutin Khobunsongserm in Bangkok, Thailand

Offline selfmademan

  • Administrator
  • Fest verwurzelt
  • *****
  • Beiträge: 6.881
    • Transsexualität - NIBD
Antw:BVerfG hat seine Linie verlassen und wurde uns untreu
« Antwort #2 am: 29.Jan 2026, 18:23 »
Okay... ich muss gestehen der umfangreiche Text aus der Verfassungsbeschwerde hat mich schon beim letzten Mal überfordert und auch heute bin ich nicht viel weiter gekommen - ich bin gut in Psychologinnenslang, aber der Juristenslang...da steig ich nach Minuten aus.
Deswegen habe ich das ganze nochmal in den separaten Threads hier erklärt, laienverständlich.

Du schreibst, wir haben nach  § 15 Abs. 2 Nr. 1 SBGG unsere Rechte verloren...nun verstehe ich, dass wir aufgrund der Paragraphen §6-§13 leider all die unangenehmen Abschwächungen in Kauf nehmen müssen, die mit denen einhergehen - finde ich zugegeben auch nicht toll. Mir ist allerdings zugegeben nicht ganz klar, warum wir jetzt dadurch weniger Rechte haben als der Nazispinner. Ich mein... es ist schlimm genug, dass er genauso viele hat wie wir... aber wo hat er "mehr"?
Du schreibst es selber. §§ 6 - 13 SBGG, aber was ist mit § 14 SBGG? Der einzige Paragraph, der den § 13 SBGG sanktionierbar macht, gilt nicht für uns TSG-Absolventen. SBGG-Absolventen können ihn in Anspruch nehmen und genau deswegen genießt Sven Liebich mehr Rechte als wir.


Wir können absichtlich getätigte negative Outings nicht mit einem Bußgeld sanktionieren lassen, Sven Liebich hingegen schon. Ergo er hat mehr Rechte als du und wir alle TSG-Absolventen.